Neben NoBillag folgt schon der nächste Angriff auf unsere vielfältige Meinungsbildung. Die Libertären möchten mit der Motion von NR Rutz (SVP) die finanzielle Unterstützung für Jungparteien und andere Jugendorganisationen im politischen Umfeld komplett streichen. Die SPK-N ist ihnen schon gefolgt.
Jedoch: die jetzige Situation ist nicht gerecht. Wir fordern, dass die Möglichkeit sich für Unterstützung zu bewerben auch kleinen Organisationen ermöglicht wird.
Jungparteien und Jugendorganisationen übernehmen wichtige Aufgaben
Ziel der finanziellen Unterstützung ist die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Namentlich geht es um ihre Entwicklung hin zur Verantwortungsübernahme und um ihre Integration in die Gesellschaft – auf sozialer, kultureller und politischer Ebene. Diese Aufgabe (Art. 67 BV) übernehmen Kinder- und Jugendorganisationen – darunter auch wir Jungparteien – mit unseren Aktivitäten. So haben wir eine jglp-Academy, die auch offen ist für alle anderen Jugendlichen, Sommerlager wo Workshops wie „Wie überzeuge ich Leute von meiner Idee?“ oder „Wie kann ich mich in meiner Gemeinde engagieren?“ durchgeführt werden.
Strikte Kriterien und Kontrolle
Damit wir diese Unterstützung erhalten (JGLP im vergangenen Jahr 14’500 CHF), müssen wir klare, sachliche und wertneutrale Kriterien erfüllen. Das Bewerbungsdossier umfasst insgesamt mehr als 20 Seiten – man kann also nicht einfach so mal ein wenig Geld abholen. Von der Unterstützung profitiert ein breites Spektrum von Organisationen mit unterschiedlichsten Aktivitäten für Kinder und Jugendliche.
Soll unser demokratischer Staat funktionieren, muss er gerade das vielfältige politische Engagement der Zivilgesellschaft fördern. Wir leisten mit unserem Einsatz einen klaren Beitrag für unsere demokratische Gesellschaft. Dieses Engagement hat ein Recht unterstützt zu werden.
Den Zugang auch kleinen Organisationen ermöglichen
Kleine Jungparteien wie die JBPD oder die JEVP können sich mit der jetzigen Regelung nicht für finanzielle Unterstützung bewerben, da sie über zu wenige Mitglieder verfügen. Diese Situation ist unfair und sollte angepasst werden – neu sollte das Kriterium der Mindestanzahl Mitglieder (aktuell 500) abgeschafft werden. So können wir auch bei der Jugendförderung eine grösstmögliche Vielfalt garantieren und so kann auch die in Art. 34 BV garantierte Chancengleichheit der politischen Akteure gewährleistet werden.